Rechtsanwalt Wolter
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Zu unseren Mandanten zählen klein- und mittelständische Unternehmen der Region, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eine Vielzahl Privatmandanten.

Mit vielen unserer Mandanten arbeiten wir bereits seit Jahren zusammen. Dies sowohl rechtsgestaltend, z.B. bei der Entwicklung von Verträgen, Satzungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Zu letzteren zählen vor allem das Inkassowesen sowie andere vertragliche Ansprüche auf Leistungen, Gewährleistungen oder Schadenersatz.

Überwiegend bearbeitet die Kanzlei Mandate des öffentlichen Rechts, sowie des Zivilrechts.



a) Verwaltungsrecht

b) Zivilrecht

c) Strafrecht


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