Rechtsanwalt Wolter
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Bereits seit dem Jahre 2001 stellt das Verwaltungsrecht einen wesentlichen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalt Wolter dar. Bereits seit dieser Zeit berät und vertritt Herr Wolter eine Vielzahl von Gemeinden, Ämtern, Verbänden oder Vereinen. Inhalt der Mandate sind zumeist Fragen des Kommunal- oder Kommunalabgabenrechts oder des Wirtschaftsverwaltungsrechtes.

Hoheitsträger und Eigentümer von Grundstücken beschäftigen oftmals Probleme rund um die Erhebung von Beiträgen und Gebühren.

Auftraggeber unserer Kanzlei sind jedoch auch Beamte oder Mitarbeiter in öffentlichen Dienst, wenn es um Fragen der Zeugniserteilung, Prüfungsanfechtung, Versetzung oder Pension geht.



Öffentliches Baurecht

Oft wird eine anwaltliche Vertretung bereits im Rahmen von Baugenehmigungs- oder anderen Verwaltungsverfahren erforderlich.
So etwa wenn eine Baugenehmigung nicht oder nicht wie beantragt erteilt wird. Oder wenn etwa ein (oft neuer) Nachbar ein Bauvorhaben realisiert, welches bestehende nachbarrechtliche Interessen beeinträchtigt. In Betracht kommt hier z.B. die Errichtung baulicher Anlagen wie Garagen, Wohnhäuser oder Windkraftanlagen.

Auch andere Verwaltungsverfahren, wie z.B. für Beiträge und Gebühren welche für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung erhoben werden, gehören zu unseren Spezialgebieten.


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