Auf strafrechtlichen Gebieten sind wir zumeist dann tätig, wenn auch Probleme um Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis im Raum stehen.
Insbesondere also in allen Ordnungswidrigkeiten, welche zumeist Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Gegenstand haben.
Aber auch in allen Strafsachen die im Zusammenhang mit den Straßenverkehr denkbar sind.
So insbesondere in Verfahren mit dem Vorwurf der Körperverletzung, Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz u.a..
|
 |
|