Zivilrecht

Auf dem zivilrechtlichen Gebiet befasst sich unsere Kanzlei insbesondere mit dem Forderungseinzug und dem Vertragsrecht. Wir realisieren die rasche Titulierung bestehender Ansprüche und setzen titulierte Ansprüche im Rahmen der Zwangsvollstreckung bei den Schuldnern durch. Für den schnellen und effektiven Forderungseinzug nutzt die Kanzlei neustes technisches Know-how und greift auf einen langjährigen Erfahrungsschatz bei der Durchsetzung von Forderungen zurück.


Tätig sind wir außerdem auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts.


Privates Baurecht

Probleme ergeben sich oft bereits im Rahmen des Grundstückskaufs sowie beim Abschluss von Bauverträgen. Da kaum ein Bauvorhaben technisch mangefrei, nach Fälligkeitsregelungen und Verzugs realisiert wird, ist eine interessengerechte Risikoverteilung in den zugrunde liegenden Grundstücks- und Bauverträgen Voraussetzung für eine effiziente Realisierung von Bauvorhaben.
Das Vereinbaren von Fertigstellungsfristen, interessengerechten Fälligkeitsregelungen für den Werklohn, ja auch das Vereinbaren von pauschalisierten Vertragsstrafen für den Fall des Verzugseiner Vertragspartei, gehören zu einer richtigen Vertragsgestaltung.
Die vernünftige und rechtssichere Gestaltung von Verträgen ist schließlich auch ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg im Rahmen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. Auch in diesen Verfahren stehen Ihnen unsere Partner zur Seite.


Familien- und Erbrecht

Im Fokus stehen Immobilien regelmäßig auch bei Erbauseinandersetzungen und Trennungen zwischen Gesellschaftern, ob mit oder ohne familienrechtliche Bezüge. Bei der Entwicklung und Umsetzung der hierzu erforderlichen Verträgen sind wir Ihnen gern behilflich.

Unangenehme Auseinandersetzungen - oft Zeit- und Kostenintensiv - lassen sich in der Regel durch fundierte vertragliche Regelungen vermeiden. Bereits bei der Eingehung von ehe -und/oder partnerschaftlichen Beziehungen ist kompetente Beratung deshalb unverzichtbar. Ehe- und Partnerschaftsverträge können am besten die sich jeweils verändernden persönlichen Lebensumstände berücksichtigen.
Das gilt auch bei Trennung und erst recht bei der Vorsorge auf den Zeitpunkt des Ablebens:
Es muss keinen „Rosenkrieg“ geben.
Neben der parteilichen Beratung bieten unsere Rechtsanwälte auch das außergerichtliche Schlichtungsverfahren der Mediation an. Mediation heißt Vermittlung. Sie schafft interessengerechte Lösungen, wodurch alle Parteien gewinnen.


Mietrecht

Immobilien werden häufig im Rahmen von Mietverträgen an Dritte - private oder gewerbliche - überlassen. Dies birgt natürlich Risiken und sehr häufig auch Anlass zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien. Hier können Sie auf die umfangreichen Erfahrungen unserer Rechtsanwälte bei der Vertretung von Mietern, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungsgesellschaften zurückgreifen.

Dies unabhängig davon, ob Sie einen schnellen und effizienten Forderungseinzug wünschen, oder ob es sich um Probleme zwischen den Eigentümern von Wohn- und Ferienanlagen untereinander oder um Streitigkeiten zwischen Eigentümern und dem Verwalter handelt.


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